Das schulpsychologische Gutachten enthält:
- Daten des Kindes, Datum der Anmeldung.
- Vorstellungsanlass, ggf. Bezug zur Rechtsquelle (z.B. LRS-Erlass,
Schulgesetz, Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz).
- Angabe der bisherigen und noch folgenden Beratungstermine und
Schulbesuche oder Hausbesuche.
- Psychologische Untersuchung:
- Gespräch mit dem Kind, der/dem Jugendlichen, Beobachtung, Interaktion.
- Testverfahren, sie werden vollständig und in der Reihenfolge
der Verwendung aufgezählt.
- Testergebnisse. Je nach Adressaten werden quantitative
Ergebnisse und verbale Umschreibungen oder beides verwendet.
- Der Hinweis auf die Standardmessfehler sollte nicht fehlen,
damit Punktwerte nicht überschätzt werden.
- IQ-Werte sind zu vermeiden, weil Missverständnisse möglich
sind. Am besten, man verwendet Prozentränge und durchgängig
T-Werte.
- Die Ergebnisse von projektiven, qualitativen Verfahren werden
in Gutachten nur kursorisch genannt, so weit dies für den Zweck der
Begutachtung nötig ist. Eine ausführliche Darstellung wird für die
Fallakte angelegt.
- Beantwortung der Fragestellung, Vorschläge zur Behandlung des
Problems.
Die Beantwortung der Fragestellung kann zum Beispiel ein Vorschlag für
die Schullaufbahn sein, für eine Förderung (quantitativ und
inhaltlich), für den Umgang der Lehrkräfte oder der Eltern mit dem
Problem.
- Den Adressaten des Gutachtens und den betroffenen Schülerinnen
und Schülern wird das Gutachten erläutert.