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Das schulpsychologische Gutachten enthält:

  1. Daten des Kindes, Datum der Anmeldung.
  2. Vorstellungsanlass, ggf. Bezug zur Rechtsquelle (z.B. LRS-Erlass, Schulgesetz, Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz).
  3. Angabe der bisherigen und noch folgenden Beratungstermine und Schulbesuche oder Hausbesuche.
  4. Psychologische Untersuchung:
  5. Beantwortung der Fragestellung, Vorschläge zur Behandlung des Problems.  
    Die Beantwortung der Fragestellung kann zum Beispiel ein Vorschlag für die Schullaufbahn sein, für eine Förderung (quantitativ und inhaltlich), für den Umgang der Lehrkräfte oder der Eltern mit dem Problem.  
  6. Den Adressaten des Gutachtens und den betroffenen Schülerinnen und Schülern wird das Gutachten erläutert.